Kaufpreissammlung
Die Führung der Kaufpreissammlung ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Als Grundlage hierfür dienen die von den Notaren an die Geschäftsstelle übersandten Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum (in der Regel gegen Entgelt) auf einen anderen zu übertragen. Diese – in der Mehrzahl Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum – werden von der Geschäftsstelle unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sachgerecht ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen. Auf der Grundlage der in der Kaufpreissammlung vorhandenen Daten werden insbesondere auch die Bodenrichtwerte festgestellt.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Bischoff Geschäftsstellenleiter | 09371 501-173 | 09371 50179-119 | |
Herr Fuller Sachbearbeiter | 09371 501-163 | 09371 50179-119 | |
Weitere Informationen:
Nach § 195 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 11 der Gutachterausschussverordnung ist die Kaufpreissammlung einschließlich aller übersandten Unterlagen geheim zu halten. Auskünfte dürfen lediglich erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Berechtigtes Interesse liegt nur dann vor, wenn eine mit der Wertermittlung von Grundstücken befasste Behörde oder ein solcher öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger die Auskunft für eine Wertermittlung beantragt. Name und Anschrift der Eigentümer sowie sonstiger Personen dürfen allerdings nicht mitgeteilt werden.Informationen des BayernPortals: